Öffnen – Kündigung Mietvertrag Erbengemeinschaft

Muster und Vorlage für Kündigung Mietvertrag Erbengemeinschaft zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format

 


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Zwei verschiedene PDF-Optionen die Vorlage (Muster)


Die Vorlage (Muster) ist ebenfalls in vier weiteren Optionen im PDF-Format verfügbar.



Sehr geehrte(r) (Vermieter Vor- und Nachname),

wir, die unterzeichnete Erbengemeinschaft, vertreten durch (Name des Sprechers der Erbengemeinschaft), in der Eigenschaft als Erben des verstorbenen (Name des Verstorbenen), kündigen hiermit fristgerecht den bestehenden Mietvertrag über die Immobilie:

(Straße und Hausnummer, PLZ Ort)

gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den im Mietvertrag festgelegten Vereinbarungen.

Die Kündigung erfolgt zum (Datum der Kündigung). Wir bitten Sie, uns die Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich zu bestätigen und einen Termin für die Übergabe der Mieträumlichkeiten zu vereinbaren.

Die Schlüsselübergabe wird am Tag des Vertragsendes durch ein Mitglied unserer Erbengemeinschaft oder einen von uns beauftragten Dritten erfolgen.

Wir bitteten Sie, eventuelle Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung auf das folgende Konto zu überweisen:

  • Kontoinhaber: (Name des Kontoinhabers)
  • Bank: (Name der Bank)
  • IBAN: (IBAN Nummer)
  • BIC: (BIC Code)

Für weiterführende Absprachen bitten wir um Kontaktaufnahme unter der unten stehenden Adresse oder Telefonnummer. Wir möchten diese Gelegenheit auch nutzen, um Ihnen für die langjährige gute Zusammenarbeit zu danken.

Mit freundlichen Grüßen,

(Name des Sprechers der Erbengemeinschaft)

Adresse: (Straße und Hausnummer, PLZ Ort)

Telefon: (Telefonnummer)

Email: (E-Mail-Adresse)

Mitglieder der Erbengemeinschaft:

  • (Name des Ersten Mitglieds)
  • (Name des Zweiten Mitglieds)
  • (Weitere Namen, falls zutreffend)

 

Wenn Ihnen dieses Beispiel die Vorlage (Muster) gefällt, können Sie es nachfolgend als PDF oder WORD herunterladen


FAQS

1. Wer ist berechtigt, den Mietvertrag im Namen der Erbengemeinschaft zu kündigen?

  • Die Kündigung eines Mietvertrags durch eine Erbengemeinschaft bedarf der Zustimmung aller Miterben, da sie nur gemeinschaftlich handeln können.
  • Ein einzelner Miterbe ist nicht allein berechtigt, im Namen der Erbengemeinschaft zu kündigen.
  • Ist ein Verwalter bestellt, kann dieser die Kündigung vornehmen.

2. Welche Informationen müssen im Kündigungsschreiben einer Erbengemeinschaft enthalten sein?

  • Das Schreiben muss deutlich machen, dass es sich um eine Kündigung von der gesamten Erbengemeinschaft handelt.
  • Die Namen und Anschriften aller Miterben müssen aufgeführt sein.
  • Das Kündigungsschreiben sollte das Datum der Kündigung und den gewünschten Beendigungszeitpunkt des Mietverhältnisses nennen.
  • Das Schreiben muss von allen Miterben unterschrieben sein, sofern kein Verwalter bevollmächtigt wurde.

3. Wie muss die Kündigung rechtlich korrekt zugestellt werden?

  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte idealerweise per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden, um einen Zustellungsnachweis zu haben.
  • Die Zustellung kann auch durch einen Gerichtsvollzieher erfolgen, was eine sichere Zustellung garantiert.

4. Welche Fristen sind bei der Kündigung eines Mietvertrags durch eine Erbengemeinschaft zu beachten?

  • Die gesetzlichen Kündigungsfristen des BGB müssen eingehalten werden. Dies hängt von der Art des Mietverhältnisses ab.
  • Für Wohnraummietverträge gelten normalerweise Fristen von drei Monaten zum Monatsende.
  • Bei gewerblichen Mietverträgen können individuelle Kündigungsfristen gelten, die im Mietvertrag festgelegt wurden.

5. Was passiert, wenn ein Miterbe der Kündigung nicht zustimmt?

  • Die Zustimmung aller Miterben ist notwendig. Fehlt diese, ist die Kündigung nicht wirksam.
  • Kommt keine Einigung zustande, kann das Problem eventuell gerichtlich oder durch Mediation gelöst werden.

6. Wie kann man sicherstellen, dass alle Erben die Kündigung des Mietvertrags unterstützen?

  • Aufklärung und offene Kommunikation innerhalb der Erbengemeinschaft sind essenziell.
  • Bei Uneinigkeiten könnte eine Vermittlung oder juristische Beratung helfen.
  • Möglichst alle Gespräche und Entscheidungen sollten dokumentiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Gegebenenfalls kann die Bestellung eines Verwalters, der die Erbengemeinschaft im Konsens vertritt, eine Option sein.