Mietvertrag Kündigen Wegen Schimmel Vorlage

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Mietvertrag Kündigen Wegen Schimmel

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FAQS

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1. Unter welchen Umständen kann ich meinen Mietvertrag wegen Schimmel fristlos kündigen?

Fristlose Kündigung eines Mietvertrags aufgrund von Schimmel ist möglich, wenn die Wohnqualität durch den Schimmelbefall stark eingeschränkt ist und Gesundheitsgefahren bestehen. Wichtig hierbei ist:

  • Der Schimmel muss eine erhebliche Menge betreffen oder an wichtigen Wohnbereichen wie Schlafzimmer oder Küche aufgetreten sein.
  • Der Vermieter wurde über den Mangel informiert und hat innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe geschaffen.

2. Welche Beweise muss ich sammeln, um Schimmelbefall erfolgreich als Kündigungsgrund geltend zu machen?

Um Schimmelbefall als Grund für eine fristlose Kündigung heranziehen zu können, müssen Sie folgende Beweise sammeln:

  • Fotografien des Schimmelbefalls aus verschiedenen Winkeln und mit Zeitstempel.
  • Ein professionelles Gutachten von einem Sachverständigen, das den Schimmelbefall bestätigt und möglichst die Ursache feststellt.
  • Schriftliche Kommunikation mit dem Vermieter, in der die Mängelanzeige und die Fristsetzung zur Beseitigung dokumentiert sind.

3. Wie formuliere ich das Kündigungsschreiben, wenn Schimmel der Grund für die Kündigung ist?

Das Kündigungsschreiben sollte klar und formal korrekt formuliert sein. Elemente, die aufgenommen werden sollten:

  • Klare Angabe, dass es sich um eine fristlose Kündigung handelt.
  • Umfassende Beschreibung des Mangels (Schimmel) und wie dieser die Wohnqualität beeinträchtigt.
  • Hinweis auf bisherige Mängelanzeigen und Fristen, die dem Vermieter gesetzt wurden.
  • Datum und Unterschrift.

4. Bis wann muss die Kündigung wegen Schimmel dem Vermieter vorliegen?

Die fristlose Kündigung sollte dem Vermieter so schnell wie möglich nach Ablauf der gesetzten Frist zur Mängelbeseitigung zugestellt werden. Ein Verzögerung kan rechtliche Nachteile für den Mieter verursachen.


5. Kann der Vermieter gegen die fristlose Kündigung wegen Schimmel Widerspruch einlegen?

Ja, der Vermieter hat das Recht, gegen die fristlose Kündigung Widerspruch einzulegen, insbesondere wenn er die Ursache des Schimmels bestreitet oder angibt, dass die Kündigung unrechtmäßig ist. In einem solchen Fall kann es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, in dem beide Seiten ihre Beweise vorlegen müssen.


6. Was sollte ich tun, falls der Vermieter auf die Kündigung nicht reagiert oder den Schimmelbefall leugnet?

  • Versuchen Sie, weitere Kommunikation mit dem Vermieter schriftlich festzuhalten und fordern Sie erneut zur Mangelbeseitigung auf.
  • Erwägen Sie die Einschaltung eines Anwalts, um Ihre Rechte durchzusetzen.
  • Falls notwendig, können Sie auch eine Mietminderung in Betracht ziehen, was ebenfalls schriftlich angekündigt werden sollte.


Sehr geehrte(r) (Vermieter Name),

hiermit kündige ich, (Ihr Name), den Mietvertrag für die Wohnung (Adresse der Wohnung), die ich am (Datum des Mietbeginns) bezogen habe, fristgerecht zum nächstmöglichen Termin gemäß § 569 Abs. 1 BGB, da in der Wohnung erheblicher Schimmelbefall festgestellt wurde.

Der Schimmelbefall wurde erstmals am (Datum der ersten Feststellung) bemerkt und umgehend am (Datum der Meldung an den Vermieter) Ihnen gegenüber schriftlich angezeigt. Trotz der zugesagten Abhilfe Ihrerseits bis zum (vereinbarter Termin zur Schimmelbeseitigung) hat sich die Situation nicht verbessert. Dies stellt eine erhebliche Gesundheitsgefährdung dar und macht das Wohnen in den betroffenen Räumlichkeiten unmöglich.

Unter Bezugnahme auf das Mietrecht und die Fürsorgepflicht des Vermieters bin ich zu dem Entschluss gekommen, von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Hierbei verweise ich auf die von mir eingereichten Beweise sowie das Gutachten vom (Datum des Gutachtens), welches den massiven Schimmelbefall dokumentiert.

Die Schlüssel werden am Tag des Auszugs, spätestens jedoch am (Datum der Wohnungsübergabe), an Sie übergeben. Ich bitte Sie, mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung sowie eine Aufstellung über eventuelle noch offene Abrechnungen zukommen zu lassen.

Bitte kontaktieren Sie mich unter (Ihre Telefonnummer) oder (Ihre E-Mail-Adresse), um einen Termin für die Wohnungsübergabe zu vereinbaren.

Ich bedauere die Notwendigkeit dieser Maßnahme und hätte mir eine andere Lösung gewünscht. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,

(Ihr Name)



 

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Verfasser:  Kaspar Vogler
Prüfer:  Falko Weissbach
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